Als Patient:in haben Sie für Ihre Reha das Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationärer Aufenthalt – selber auszusuchen. Sie können Ihre Wunschklinik bereits beim Einreichen Ihres Reha-Antrags angeben. Es ist sogar noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht nach Ihrer Antragstellung wahrzunehmen. Das gilt selbst für bereits bewilligte Anträge.
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