Rehaklinik Lautergrund
Außenansicht der Rehaklinik Lautergrund.

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Rehaklinik Lautergrund der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts. Die Website wurde neu veröffentlicht und aufgrund der Fülle des Materials konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden. Die Seite ist deswegen aktuell noch nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.

Kontakt- und Feedbackmöglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg Pressestelle / Unternehmenskommunikation
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin

E-Mail-Adresse unternehmenskommunikation@drv-berlin-brandenburg.de
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2023 überprüft.